Landtagswahlen

Landtagswahl am 24.11.2019


Das Ergebnis von Deutsch Goritz:
Partei LT2019LT2015Differenz
Stimmen Stimmen Stimmen 
Gesamt 927 1.150   
Ungültig 11 13   
Gültig 916 1.137   
- SPÖ 14916,27%21318,73%-64-2,46%
- ÖVP 45749,89%49543,54%-386,35%
- FPÖ 17619,21%30626,91%-130-7,70%
- GRÜNE 687,42%645,63%41,79%
- KPÖ 272,95%141,23%131,72%
- NEOS 394,26%242,11%152,15%
- FRANK   211,85%

Kundmachung über die Beisitzer/Ersatzbeisitzer


Wahlsprengel:

Wahllokal:

Verbotszone:

Wahlzeit:

Vorgezogener Wahltag, 15.11.2019

Gemeindeamt

3 m

17,00 – 19,00

1 Deutsch Goritz|Hofstätten|

Krobathen|Schrötten

Gemeindeamt

3 m

08,00 - 12,00

2 Deutsch Goritz Südost|Haselbach|Ober-Unterspitz|Salsach|Weixelbaum

Gemeindeamt

3 m

08,00 - 12,00

3 Ratschendorf

Teichhalle Ratschendorf

3 m

08,00 - 12,00


Kundmachung
Auflegung des Wählerverzeichnisses / Berichtigungsverfahren
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deutsch Goritz liegt vom 14.10.2019 bis einschließlich 18.10.2019 von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag, 15.10.2019 von 17:00 bis 20:00 Uhr im Gemeindeamt Deutsch Goritz durch 5 Werktage (täglich mindestens 4 Stunden) zur öffentlichen Einsicht auf.


Kundmachung über die
Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark
Gemäß § 1 Abs. 3 der Landtags-Wahlordnung 2004, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019 wird kundgemacht:
Im Landesgesetzblatt vom 19. September 2019 wurde nachstehende Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung verlautbart:
„Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019 über die Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark
Aufgrund des Art. 12 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2017, sowie des § 1 Abs. 2 Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/2016, wird verordnet:
§ 1
Ausschreibung der Landtagswahl
Der Landtag Steiermark hat sich mit Beschluss vom 5. September 2019 vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode aufgelöst und wird daher die Neuwahl ausgeschrieben. Wahltag ist Sonntag, der 24. November 2019.
§ 2
Festsetzung des Stichtages
Als Stichtag wird Montag, der 23. September 2019, festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. September 2019, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer“

Hier kommen Sie zum Landesserver




Wahltag 31. Mai 2015


 

Allgemeines:
Die Wahl des Landtages Steiermark ist von der Landesregierung im Landesgesetzblatt für alle Gemeinden des Landes einheitlich auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden.

Die 56 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgern (österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.