Konkursantrag mit Kostenvorschuss

Allgemeine Informationen

Diese Konkurseröffnung erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens abdecken und ist bei Antragstellung zu bezahlen. 

Hinweis:

Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Konkursantrag mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ) des Wohnsitzes der Schuldnerin/des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro. 

Tipp:

Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen!

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz