Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Gewerbeanmeldung

2. Finanzamt – Anzeige

3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Achtung:

Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus