Generelle Informationen zur ID Austria

Was ist die ID Austria und wo ist sie erhältlich?

Was ist die ID Austria und wo ist sie erhältlich?

Die ID Austria ist der österreichische elektronische Identitätsnachweis. Damit können Sie sich modern, sicher und digital identifizieren sowie digitale Services nutzen.

Sie erhalten die ID Austria bei allen Registrierungsbehörden. Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur besteht die Möglichkeit, über einen Online-Prozess auf ID Austria umzustellen.

Benötige ich Biometrie für die ID Austria?

Die ID Austria unterliegt EU-weiten Sicherheitsstandards und benötigt daher zusätzlich zum Signatur-Passwort zumindest einen sicheren zweiten Authentifizierungsfaktor.

Die Einrichtung von Biometrie ist dafür nicht erforderlich.

Wenn Sie eine App als zweiten Authentifizierungsfaktor verwenden, kann diese mittels Gerätepasswort oder mittels Biometrie geschützt werden.

Biometrische Daten liegen als verschlüsselte mathematische Darstellungen in einem gesicherten Bereich Ihres Geräts und verlassen diesen niemals. Sie werden nur innerhalb des gesicherten Bereichs genutzt, um zu bestätigen, dass der gescannte Fingerabdruck bzw. Gesicht den registrierten Biometriedaten entspricht.

Ist die ID Austria kostenpflichtig?

Nein, die ID Austria wird allen Nutzerinnen und Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ich möchte die ID Austria nutzen. Was sind die Voraussetzungen?

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
  • Smartphone mit der App „ID Austria in der aktuellsten Version, siehe weitere technische Voraussetzungen
    • aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) und/oder Gerätepasswort auf dem Smartphone
  • abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung
    • Ausnahme: Für Nutzerinnen oder Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.   
  • Hinweis: Anstelle eines Smartphones mit der App „ID Austria“ kann die ID auch mit einem alternativen Authentifizierungsfaktor registriert und verwendet werden.

Wie lange ist die ID Austria gültig?

Die Gültigkeitsdauer für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Registrierung 5 Jahre.

Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere 5 Jahre verlängern. Alternativ können Sie bei einer Registrierungsbehörde eine neue ID Austria registrieren.

Nach einer Umstellung von der Handy-Signatur auf eine ID Austria ist diese für den Rest der fünfjährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats gültig.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die ID Austria nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich auf 3 Jahre beschränkt. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, gilt die ID Austria 5 Jahre. Bei der örtlich zuständigen Registrierungsbehörde kann eine neue ID Austria registriert werden.

Mehr Information: Wie kann ich meine ID Austria verlängern?

Welche Funktionen erfüllt die ID Austria?

Die ID Austria kann einerseits als elektronischer Identitätsnachweis für das Login in Online-Verfahren eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden.

Außerdem ermöglicht die ID Austria auch das Vorzeigen von digitalen Nachweisen (z.B. Führerschein, Altersnachweis). Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.

Die ID Austria stellt die Weiterentwicklung der Handy-Signatur/Bürgerkarte dar und hat diese abgelöst.

Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):

  • Elektronische Signatur:
    Hinsichtlich der elektronischen Signatur erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
  • Login-Funktionalität:
    Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität der Nutzerinnen oder Nutzer – kann für österreichische Anwendungen der Verwaltung und von privatwirtschaftlichen Services verwendet werden. Im Verwaltungsbereich sind andere EU-Länder verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden.
  • Ausweisfunktion:
    Mit der App „eAusweise“ und der ID Austria können digitale Nachweise – wie z.B. der digitale Führerschein – am Smartphone in Österreich vorgewiesen werden. Die ID Austria ersetzt jedenfalls kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

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